
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025
PuraVidaPV GmbH
Am Neutor 17, 46535 Dinslaken
USt-IdNr: DE453157363
Steuernummer: 101/5745/1943
Vertreten durch Geschäftsführer: Manuel Langer
Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB …
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PuraVidaPV GmbH (nachfolgend „PuraVidaPV“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Speichern, Wärmepumpen, Wallboxen sowie sonstigen Komponenten zur Energieerzeugung und Energiespeicherung.
Die AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PuraVidaPV diese ausdrücklich in Textform anerkennt.
Angaben, Zeichnungen, Kalkulationen oder technische Daten in Angeboten dienen der allgemeinen Beschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot und AGB gilt das Angebot vorrangig.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von PuraVidaPV sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben.
Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von PuraVidaPV zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Erfolgt eine Beauftragung über den Partner Cloover Finance B.V., so besteht das Vertragsverhältnis zur Finanzierung ausschließlich zwischen dem Kunden und Cloover. Es gelten ergänzend die AGB der Cloover Finance B.V.
Sofern PuraVidaPV den Antrag für den Netzanschluss beim Netzbetreiber stellt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden. Die Genehmigung des Netzbetreibers ist Voraussetzung für die vollständige Inbetriebnahme.
§ 3 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB mit einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
Erfolgt der Vertragsschluss im Ladengeschäft, besteht gemäß § 312g BGB kein Widerrufsrecht.
Verzichtet der Kunde auf sein Widerrufsrecht oder widerruft nach Beginn der Arbeiten, kann PuraVidaPV die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung stellen.
Bei Vertragsrücktritt nach Projektierung oder Materialbestellung kann PuraVidaPV pauschal 10 % des Vertragswertes als Aufwendungsentschädigung berechnen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 4 Leistungsumfang und nicht enthaltene Leistungen
Zum Leistungsumfang gehören Planung, Lieferung und Installation der im Angebot beschriebenen Komponenten.
Wärmebildaufnahmen mit Drohne werden innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme einmalig und ohne Zusatzkosten durchgeführt.
Die Prüfung der Statik, baulichen Voraussetzungen, Genehmigungspflichten oder behördlichen Auflagen (z. B. Bauordnung, Denkmalschutz) ist nicht Bestandteil des Vertrages. Diese liegen in der Verantwortung des Kunden.
Anschlussarbeiten des Energieversorgers (z. B. Zählerwechsel, Netzfreigabe) liegen außerhalb des Einflussbereichs von PuraVidaPV und können nicht garantiert oder terminiert werden.
Modellrechnungen und Ertragsprognosen dienen lediglich der Orientierung. Abweichungen infolge von Wetter, Verschattung, Verschmutzung oder Anlagenalterung stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen baulichen Voraussetzungen vorliegen (z. B. tragfähige Dachstruktur, Zählerschrank nach VDE-Vorgaben, Stromanschluss).
Er stellt PuraVidaPV oder deren Subunternehmern freien und sicheren Zugang zum Montageort zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen) ab dem Zeitpunkt der Anlieferung sorgfältig zu lagern, vor Witterung zu schützen und gegen Beschädigung oder Diebstahl zu sichern.
Für Schäden, Verluste oder Diebstahl während der Lagerung auf dem Grundstück des Kunden haftet dieser, sofern kein Verschulden der PuraVidaPV oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Der Kunde ist verpflichtet, das Material bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Baustellenzugang oder Genehmigungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
50 % nach Materiallieferung und DC-Montage
50 % nach Materiallieferung und AC-Montage
Bei vollständiger Vorauszahlung (100 %) gewährt PuraVidaPV 3 % Skonto.
Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann PuraVidaPV Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnen.
Bei Zahlungsverzug oder nicht erfolgter Teilzahlung kann die Lieferung oder Montage bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PuraVidaPV GmbH.
Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Anlagen oder Teile davon zu veräußern oder zu verändern.
§ 8 Wartung, Service und Versicherung
Eine einmalige Wartung der Anlage erfolgt nach vier (4) Jahren durch PuraVidaPV, sofern nicht anders vereinbart.
Über die Partnerin PV Secure GmbH ist für die ersten drei Jahre eine Photovoltaikversicherung im Lieferumfang enthalten.
Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Kunde den Versicherungsschutz direkt bei der PV Secure GmbH fortsetzen.
Für die rechtliche Zuordnung ist während der Laufzeit eine jährliche Zahlung von 1,00 € an die PV Secure GmbH erforderlich.
Es gelten ergänzend die AGB und Vertragsbedingungen der PV Secure GmbH.
§ 9 Haftung
PuraVidaPV haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PuraVidaPV nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Für Schäden durch den Energieversorger, Dritte oder höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe) besteht kein Haftungsanspruch.
Wird die Anlage trotz betriebsbereitem Zustand nicht abgenommen, gilt sie nach 7 Tagen als abgenommen.
§ 10 Datenschutz
PuraVidaPV verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Details zur Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung finden sich in der Datenschutzerklärung unter:
www.puravidapv.de/datenschutz
Daten, die an Dritte (z. B. Netzbetreiber, PV Secure, Cloover) übermittelt werden, dienen ausschließlich der Vertragserfüllung.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Dinslaken, Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – Duisburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
PuraVidaPV ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Dinslaken, Oktober 2025
PuraVidaPV GmbH
Manuel Langer – Geschäftsführer