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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für PuraVidaPV GBR

Inhaber: Manuel Langer und Pascal

Schäfer

Adresse: An der Landwehr 71, 46562 Voerde, Deutschland

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Die PuraVidaPV GBR, vertreten durch Manuel Langer und Pascal Schäfer, vermittelt Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik. Die vermittelten Dienstleistungen umfassen die Montage von AC- und DC-Komponenten sowie die Installation von Photovoltaik- und Speicherlösungen durch von PuraVidaPV GBR vermittelte Montageunternehmen.

 

1.2 Auf unserer Webseite bieten wir ein Beispielangebot für eine Photovoltaikanlage an. Dieses Beispielangebot dient ausschließlich der Veranschaulichung und enthält keine verbindlichen Preise oder Dienstleistungen. Webseitenbesucher können das Beispielangebot über einen QR-Code einsehen, jedoch keine Daten eingeben oder Bestellungen tätigen. Die Nutzung des Beispielangebots stellt keine vertragliche Bindung dar.

 

2. Verantwortlichkeiten der Parteien

 

2.1 Die vermittelten Montageunternehmen sind allein für ihre Arbeiten und Leistungen verantwortlich, einschließlich der AC-Montage, DC-Montage sowie der Installation von Photovoltaik- und Speicherlösungen. Die PuraVidaPV GBR ist nicht verantwortlich für etwaige Mängel oder Schäden, die durch die Arbeit der vermittelten Montageunternehmen entstehen.

 

3. Einkauf von Material

 

3.1 Die PuraVidaPV GBR kauft ausschließlich das Material für die Photovoltaik- und Speicherlösungen ein, die durch die vermittelten Montageunternehmen installiert werden. Die Qualität und Beschaffenheit des Materials obliegt der PuraVidaPV GBR. Die vermittelten Montageunternehmen sind nicht berechtigt, eigenständig Materialien zu beschaffen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

4. Vergütung und Rechnungsstellung

 

4.1 Die Vergütung der PuraVidaPV GBR ist in der Rechnung enthalten und ergibt sich aus dem Einkauf der Materialien und der Vermittlung der Gewerke. Es erfolgt eine Rechnungsstellung in drei Schritten:

 

    1.    Rechnung 1: Materialkomponenten für Photovoltaik-Wechselrichter, ggf. Speicher, Module und Unterkonstruktion.

    2.    Rechnung 2: Nach Montage von DC.

    3.    Rechnung 3: Nach Montage von AC.

 

4.2 Der Kunde trägt die Kosten für eventuelle Handwerker-Ausfälle, die aufgrund seines Zahlungsverzugs entstehen.

 

5. Haftung

 

5.1 Die PuraVidaPV GBR übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Mängel, die durch die Arbeit der vermittelten Montageunternehmen entstehen. Die vermittelten Montageunternehmen haften für ihre Arbeit gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den zwischen ihnen und den Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen.

 

5.2 Die PuraVidaPV GBR haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die PuraVidaPV GBR – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

6. Regress

 

6.1 Die PuraVidaPV GBR wird im Falle von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Mängeln oder Schäden im Zusammenhang mit den durch die vermittelten Montageunternehmen durchgeführten Arbeiten entstehen, von jeglicher Haftung freigestellt, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

7. Überlassene Unterlagen

 

7.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung uns überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. Das Material gilt als Eigentum des Kunden, sobald die Rechnung für die Materialien bezahlt ist.

 

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

9.1 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs und den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dinslaken.

 

10. Gültigkeit der AGB

 

10.1 Die vorstehenden AGBs gelten ab dem 01.07.2024 und können von der PuraVidaPV GBR jederzeit einseitig geändert werden. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt und treten nach angemessener Frist in Kraft.

Voerde, den 01.07.2024

Manuel Langer und Pascal Schäfer,

PuraVidaPV GBR

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